Früh übt sich ...
Mit Sechzehneinhalb zur Fahrschule
Fahrstunden schon mit Sechzehneinhalb, zum siebzehnten Geburtstag dann den Führerschein: Das Modell hat sich bewährt und gilt seit dem 1. Januar 2011 offiziell in ganz Deutschland.
So einfach bekommst Du den Führerschein mit 17:
- Im Alter von 16 1/2 Jahren darfst Du mit der Ausbildung für Klasse B oder BE anfangen.
- Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs kannst Du die theoretische Prüfung ablegen, zwei Monate später dann die praktische.
- Nach bestandener Prüfung bekommst Du zum 17. Geburtstag die befristete Prüfungsbescheinigung zum Fahren mit Begleitperson.
- Bis zur Volljährigkeit darfst Du nur mit der Begleitpersonen fahren, die in der Fahrerlaubnis eingetragen ist (das können auch mehrere Personen sein).
- Der Führerschein auf Probe gilt ab Ausstellung der Fahrerlaubnis. Wenn Du Dir nichts zuschulden kommen lässt, ist die Probezeit also schon an Deinem 19. Geburtstag vorbei.
- Alles, was Du für den Führerschein mit 17 zusätzlich brauchst, ist mindestens eine erfahrene Begleitperson. Diese muss seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben, älter als 30 Jahre sein und darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg vorweisen.
Wenn Du selbst noch unter 18 bist oder jemanden kennst, für den der Führerschein mit 17 interessant wäre, dann nichts wie hin zu Deiner Fahrschule! Wenn Ihr diesen Newsletter ausdruckt und zur Anmeldung mitbringt, gibt es einen Anmelde- Bonus im Wert von € 25,-!